Das sind bestimmte Lebensmittel, die bei Allergikern eine nachteilige Reaktion auslösen. Sie kann sogar lebensbedrohlich sein. Die einzelnen Allergene sind im Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgelistet.
Ab Dezember 2014 müssen Sie Ihre allergischen Kunden auf die allergenen Zutaten hinweisen. Das sollte ohne Nachfragen, schriftlich und produktbezogen erfolgen. Stellen Sie sich einfach folgende Situation vor: Eine berufstätige Mutter eines haselnuss- und milchallergischen Kindes möchte schnell einen Snack für ihre Familie bei Ihnen kaufen. Sie kommt direkt nach der Arbeit zur Hauptstosszeit – der Laden ist voll. Aus der Erfahrung weiß sie, dass die Auswahl der Produkte schwierig ist, fast überall wird Butter verwendet. Sie steuert das Allergen-Infopult an. Hier findet sie einen Ordner, der alle Produkte alphabetisch auflistet. Die enthaltenen Allergene sind angekreuzt. Schnell kann sie einige Produkte auswählen, die keine Milch enthalten. Kurz noch der Check, dass auch keine Haselnüsse verwendet wurden. Schon ist die Auswahl während des Wartens erledigt.